Beschwerden und Hinweise – gemeinsam werden wir besser.

In einer lebendigen Kita läuft vieles gut – und manchmal auch nicht. Wenn Sie das Gefühl haben, dass Sie selbst, Ihr Kind oder andere durch Mitarbeitende der rainbowtrekkers nicht gut behandelt wurden, dürfen und sollen Sie sich bei uns beschweren. Ihre Beschwerden und Hinweise helfen uns, unsere Arbeit zu überprüfen und zu verbessern.

Warum Ihre Rückmeldung so wichtig ist

Manche Situationen entstehen aus guter Absicht, unter Zeitdruck oder aus dem Wunsch heraus, Herausforderungen zu meistern – und werden erst mit der Zeit größer und bekommen ein höheres Risiko. Ihren Beschwerden und Hinweise helfen uns, solche Entwicklungen früh zu erkennen und aus Fehlern systematisch zu lernen.

Es kann auch vorkommen, dass Sie Situationen beobachten, die aus Ihrer Sicht nicht mit geltenden Gesetzen vereinbar sind oder nicht vorkommen dürfen. Wenn Sie den Verdacht haben, dass Mitarbeitende der rainbowtrekkers gesetzliche Vorgaben nicht einhalten, sollten Sie uns das melden. So können wir den Sachverhalt prüfen und – wenn nötig – das Verhalten abstellen.

Über unser Meldeportal können Sie sowohl persönliche Beschwerden als auch anonyme Hinweise abgeben. So tragen Sie aktiv dazu bei, dass Kinder bei den rainbowtrekkers gut geschützt sind und sich alle Beteiligten sicher und respektvoll fühlen.

Persönlich oder anonym – Sie entscheiden

Manchmal lassen sich Dinge in einem direkten Gespräch leichter klären. Dafür können Sie uns Ihre Kontaktdaten hinterlassen. Gerade in der sozialen Arbeit kann ein offenes Gespräch zwischen den Beteiligten Beziehungen klären und verbessern.

Wenn Sie eine anonyme Meldung bevorzugen, ist das ebenfalls möglich. Unser Meldeportal entspricht den Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes. Eine Identifizierung der meldenden Person ist für uns als Empfänger technisch nicht möglich.

Wenn Sie eine anonyme Meldung lieber telefonisch abgeben möchten, steht Ihnen eine externe Hotline zur Verfügung. Dort nehmen eigens geschulte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Ihre Meldung entgegen. Sie kennen weder Sie noch uns persönlich und können Ihre Hinweise neutral aufnehmen.

Alternativ können Sie sich weiterhin direkt in der Kita an die zuständigen Personen wenden. In der folgenden Tabelle sehen Sie, an wen Sie Ihre persönliche Beschwerde in welchem Fall richten können und wer ggf. für eine Revision zuständig ist.

Beschwerdeführer Gegenstand Zuständig Ggf. Revision
Kinder Freundschaften, Beziehungen, Zu- und Abneigungen, pädagogische Angebote, partizipatorische Aspekte, Gruppenregeln, Ausflüge, Essen Pädagogische Fachkräfte Einrichtungsleitung
Eltern Pädagogische Aktivitäten, Gruppenregeln, Tagesablauf, Gruppenräume, Hygiene und kindbezogene Sachverhalte Pädagogische Fachkräfte Einrichtungsleitung
Eltern Mitarbeitende Einrichtungsleitung Personalleitung
Eltern Einrichtungskonzept, Gruppenzusammensetzung, Infrastruktur Einrichtungsleitung Geschäftsführung
Eltern Einrichtungsleitung, Vertragsangelegenheiten, Finanzen Geschäftsführung Landesjugendamt
Mitarbeitende Ausstattung und Ressourcen Einrichtungsleitung Geschäftsführung
Mitarbeitende Dienst- und Urlaubsplanung Einrichtungsleitung Personalleitung
Lieferanten Vertragsangelegenheiten und Finanzen Einrichtungsleitung Geschäftsführung
Nachbarn Parkplatzprobleme, Verschmutzungen Einrichtungsleitung Geschäftsführung

Was geschieht mit Ihrer persönlichen Beschwerde?

Wenn Sie sich mit einer persönlichen Beschwerde direkt an die zuständige Person wenden, wird diese Sie zunächst anhören und Ihre Schilderung ernst nehmen. Anschließend versucht sie, die von Ihnen beschriebene Situation nachzuvollziehen und stellt dazu – falls nötig – eigene Recherchen an.

Eventuell meldet sich die Person mit Rückfragen bei Ihnen, um den Sachverhalt besser verstehen zu können. Nach der Klärung erhalten Sie eine Rückmeldung zu Ihrer Beschwerde und zu den daraus abgeleiteten Schritten.

Revision – wenn Sie mit der Bearbeitung unzufrieden sind

Wenn Sie der Auffassung sind, dass die zuständige Person Ihre Beschwerde nicht korrekt aufgenommen oder bearbeitet hat, können Sie „Revision einlegen“.

  • Die für die Revision zuständige Person prüft Ihre Beschwerde nicht inhaltlich, sondern ausschließlich formal:
  • Wurde Ihre Beschwerde ernst genommen?
  • Wurden die notwendigen Schritte im Beschwerdemanagement eingehalten?
  • Wurden Sie angemessen informiert?

Wenn das Beschwerdemanagement korrekt durchgeführt wurde, wird der Vorgang eingestellt. War dies nicht der Fall, wird Ihre Beschwerde mit der Bitte um Nachbesserung an die zuständige Person zurückgegeben.

Was passiert mit Meldungen über das Hinweisgebersystem?

Meldungen, die Sie über das Hinweisgebersystem abgeben, werden nach dem gleichen Schema bearbeitet wie persönliche Beschwerden:

  • Aufnahme und Prüfung des Sachverhalts
  • ggf. weitere Recherchen
  • Rückmeldung über den Stand bzw. Abschluss des Verfahrens (sofern Sie Kontaktmöglichkeiten angegeben haben)

Sollte sich der Verdacht auf einen Gesetzesverstoß erhärten, werden die jeweils zuständigen Stellen über diesen Verdacht informiert.

Unabhängig davon werden alle Ereignisse, die unter die Meldepflicht des § 47 SGB VIII fallen, an das zuständige Landesjugendamt gemeldet – unabhängig vom Meldekanal und unabhängig davon, ob sich der Verdacht später bestätigt oder nicht.